Das Verwaltungsgericht Minden hat den Begriff Presserecht neu definiert. Zusammengefasst galt bisher als Presse, wenn es sich um ein Druckerzeugnis handelt. Geregelt ist das Ganze im Grundgesetz, Absatz 1, Satz 2., wo es heißt: Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Speziell ging es nun darum, was eigentlich Presse ist. Dazu ist hier das (noch nicht rechtskräftige) Urteil nachzulesen. Der Urteilstext klingt logisch, gefällt mir und geht runter wie Öl.
Ich fasse ihn zusammen: Pressefreiheit sei von Anfang an auf die umfassende Erfassung jeglicher Medien ausgelegt gewesen. Seine Beschränkung auf Presse, Rundfunk und Fernsehen sei allein historisch bedingt. Pressefreiheit gelte auch für sonstiges Informationsangebote im Internet, wie z.B. auch Blogs (das Gericht meint mich). Eine gewisse Strukturierung müsse da sein (was natürlich auf eine Homepage wie die meine komplett zutrifft). Reine Meinungsäußerungen auf den sozialen Medien reichten dagegen nicht, um unter den Schutz der Pressefreiheit zu fallen (Soziale Medien sind nur Mittel zum Zweck). Selbst ein Presseausweis sei für den Schutzbereich nicht notwendig (ich hätte ihn gern, die Hürden sind aber zu hoch). Selbst einzelne Verstöße gegen den Pressekodex führten nicht zu einem Verlust des Schutzes (Verstöße? Was für Verstöße…).
Ich freue mich über die Urteilsbegründung, weil mir ja noch im Ohr klingelt, wie der Neumarkter Bürgermeister in seinem Sommerinterview die Aufgabe der „kritischen Betrachtungen“ der öffentlichen Presse zusprach, was ich als schönen Gruß in meine Richtung interpretierte. Mit dem Mindener Urteil kann ich herzlich zurückgrüßen und mit richterlicher Unterstützung und mit Fug und Recht behaupten, dass es sich bei meiner Homepage in der Tat um „öffentliche Presse“ handelt. Und wann überhaupt hätte ich das letzte Mal einen kritischen Pressebericht zur Neumarkter Lokalpolitik gelesen?
Nicht so glücklich mit dem Urteil sind offensichtlich die deutschen Zeitungen und Plattformen. Hier eine kleine Auswahl:
- Neue Westfälische: „Brisantes Urteil“
- Frankfurter Allgemeine: „Folgenschwere Entscheidung“
- Deutscher Journalisten-Verband: „befremdlich, dass ein Youtuber mit Journalisten gleichgestellt wird“
Selbst der Deutsche Journalisten-Verband, der redaktionell über jeden Zweifel erhaben sein sollte, musste seinen eigenen Beitrag zum Urteil korrigieren. Hieß die Überschrift des Beitrages zunächst „Youtuber sind keine Journalisten“, ruderte man wenig später zurück, bezeichnete die eigene Überschrift als „zugespitzt“ und „missverständlich“, und fand die neue Überschrift „Youtuber sind nicht automatisch Journalisten“ weit weniger reißerisch. Aber auch diese Überschrift hat es in sich. Denn der Begriff „Journalist“ ist rechtlich nicht geschützt. Den Argumenten, warum der DJV das Urteil kritisiert, kann ich dagegen teilweise durchaus etwas abgewinnen. Den Beitrag kann man hier lesen.
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