Da bläst aber jemand zum Sturm. Bei Maybrit Illner (laut Wikipedia Journalistik-Studentin in der „DDR“ von 1984 bis 1988, SED-Mitglied von 1986-1991) hätten bei der Aussage der RND-Chefredakteurin Eva Quadbeck in ihrer Sendung am 18.01.2024 alle Alarmglocken angehen müssen. Diese hatte im Hinblick darauf, dass es für die Medien recht strenge Gesetze im Hinblick darauf, was man dürfe und nicht dürfe, gebe, während in den sozialen Medien jeder sein eigener Publisher sein und in die Welt setzen könne, was er gerade mal für richtig hält, angeregt, dass es für Leute, die verfassungswidrig agieren, ungemütlich werden müsse. Erwischen, Razzien zu Hause, bestrafen.
Ich erinnere mich an eine coole Szene in „Drei Haselnüsse für Aschenbrödel“, in der der König seinem Hoflehrer, der sich darüber beschwert, dass der Prinz wieder einmal ausgebüchst sei und lieber jagen gehe als zu lernen, mit auf den Weg gibt: „Aufbringen, Heimbringen, Bestrafen. Moment, das letzte übernehme ich selbst“.
Wir sehen anhand Quadbecks Aussagen, was für ein Ärgernis die sozialen Medien für die Mainstreammedien mittlerweile darstellen. Der Meinungs- und Deutungshoheit als Geschäftsgrundlage droht die Pulverisierung. Panik macht sich breit. In so einem Fall scheint es das Beste zu sein, sich komplett auf die Seite der Ampelregierung zu stellen, die einen notfalls durchfüttert. Jedem Kritiker wird mit Ungemach gedroht. Was im Einzelnen verfassungswidrig ist oder nicht, spielt keine Rolle. Razzien scheinen ein probates Mittel zu sein. Die Kommunikationsmittel werden beschlagnahmt, und wie man sie zurückbekommt, ist jedem sein eigenes Problem. Plötzlich steht man ohne Laptop, ohne iPhone und ohne NAS da. Ob wenigstens der DSL-Router an der Wand hängen bleiben darf – ich weiß es nicht. Menschen, die mit ihren Plattformen Geld verdienen, sind bis dahin hoffentlich pleite. Wie das Gerichtsurteil ausfällt, ist zweitrangig. Das ist das Kalkül. Und das ist für unsere Demokratie gefährlich.
Schauen wir uns, weil Quadbeck ihn ins Spiel bringt, den Artikel 18 unseres Grundgesetzes an, bei dem es um unsere staatsbürgerlichen Rechte geht:
Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.
Das klingt für den einzelnen Bürger in der Tat gefährlich, aber nur auf dem Papier. Wenn ein Gericht zum dem Schluss käme, dass jemand die Freiheit der Meinungsäußerung zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, dann verliert er die Freiheit der Meinungsäußerung? Und in diesem Fall würde das Bundesverfassungsgericht das Ausmaß regeln? Dieser Artikel scheint mir im Alltag ein äußerst stumpfes Schwert zu sein. Selbst die links-grüne TAZ bezeichnet ihn als Relikt und bringt ein schönes Beispiel: Was würden wir über Ungarn sagen, wenn deren Präsident Orban seinen Feinden die Verfassungsrechte entziehen würde? Wir würden Ungarn für verloren erklären. Gerade Verfassungsgegner bräuchten die Grundgesetze – so die TAZ.
So gesehen ist es richtig, dass der Artikel 18 noch nie angewendet wurde. Das hält aber Petitions-Verrückte nicht davon ab, für Höcke genau dieses zu fordern. Eine Gegen-Petition fordert nun, die Grünen zu verbieten. Auge um Auge…, aber genauso dämlich. Die Zeit bis zur nächsten Bundestagswahl halten wir noch durch. Bei dieser Gegenpetition spekuliert das kritische Netz darüber, dass sie eine False-Flag-Operation sei, die nur der Kartierung der Meinungslandschaft und zum Adressen-Sammeln diene. Als ausgemachter Gegner von Grünen wie Lang, Kühnert und Göring-Eckardt widerstand ich dem ersten Zucken, mich dort einzutragen. Ich tue keine sinnlosen Dinge.
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