Dienstag, 02. Juli 2024, Oberneukirchen, ovb-Bericht: Unliebsamer Kommentar

Auf Seite 14 der gestrigen ovb-Ausgabe gab es einen interessanten Bericht über einen Disput in Oberneukirchen. Mein Eigeninteresse ist geweckt, denn dort betreibt der Verein WONK (Wireless Oberneukirchen) eine Webseite namens www.oberneukirchen.de. Unter anderem berichtet ein Redakteur auf dieser Seite seit langer Zeit von den dortigen Gemeinderatssitzungen. Damit soll nun Schluss sein. Begründung: Es sei nicht die Aufgabe von Mayerhofer (Matthias Mayerhofer), über öffentliche Sitzungen zu informieren.

Das ist ja eine interessante Begründung, an der Meinungsfreiheit zu rütteln. Grundsätzlich muss man aber tatsächlich zwischen Informieren und Kommentieren unterscheiden. Ich würde mich in Neumarkt-Sankt Veit niemals auf die Veröffentlichung verkürzter Wortprotokolle einlassen. Erstens ist die Akustik im Sitzungsaal schlecht, zweitens kann ich so schnell nicht mitschreiben. Steno hat mir meine Mama leider nicht beigebracht. Aber ich konnte als Kind ziemlich zeitig zumindest die in altdeutscher Sprache gedruckten Karl-Mai-Bücher lesen. Das hilft aber beim Verfolgen öffentlicher Sitzungen nicht weiter. Ich muss also schauen, dass in meinen Kommentaren immer ein paar Weichmacher drin sind. Ich halte es für vorstellbar, es ist nicht ausgeschlossen, man kann davon ausgehen, aus meiner Sicht, usw.

Kommentieren ist besser als Informieren.

Interessant finde ich, dass eine Geschäftsleiterin das Heft des Handelns in die Hand nimmt. Matthias Mayerhofer verleitet genau dieses Detail zu der Gegenfrage „Ja wo sa ma denn?“ Und ob jetzt schon die Verwaltungsleitung die Macht übernommen hätte? Das würde ich mich auch fragen, wenn ein ähnliches Schreiben von einer Verwaltung an mich käme. Ich wäre direkt ein wenig beleidigt, würde aber diplomatischer reagieren.

Was der ovb in seinem Artikel mit der Überschrift „Unliebsamer Kommentar“ einleitet, verwandelt sich im Bericht zu zwei beanstandeten Punkten, die aus Sicht der handelnden Personen falsch und nicht hinnehmbar seien. Daraus resultierte ein Abmahnschreiben, in dem gleich um die Löschung der Webseite bis zum 30. Juni gebeten wurde. Und der Inhalt würde an den Staatsanwalt übergeben.

Um den Bogen auf meine Webseite zu spannen: Ich bin da sicherlich in meinen Blogs schon weitaus forscher vorgegangen. Aber das ist alles nichts im Vergleich zu den sozialen Medien. Die Verhältnismäßigkeit zwischen ‚Gemachter Fehler‘ und ‚Mögliche Konsequenzen‘ läuft aus meiner bescheidenen Sicht in diesem Fall ein wenig aus dem Ruder. Mir fällt das Wort ‚Bagatelle‘ dazu ein. Kein Grund, gleich den Staatsapparat zu bemühen.

Staatsanwalt wegen zwei inhaltlichen Fehlern?

Weil Matthias Mayerhofer als freier Redakteur weder das Namensrecht noch jegliche Berechtigung besitzt, die Seite überhaupt löschen zu dürfen, ist der 30. Juni als Fristsetzung folgerichtig wirkungslos verpufft. Ein einziger Blick in das Impressum der Seite hätte genügt, um zu sehen, dass die Webseite durch eine ganz andere Person vertreten wird.

Das Abmahnschreiben wirkt zudem nicht so, als sei es anwaltlich geprüft worden. Man muss aus meiner laienhaften Sicht schon andere Kaliber auffahren, um eine Webseite zum Erliegen zu bringen. Auch die Bitte, die Webseite mit der Domain oberneukirchen.de zu löschen, zeugt nicht von 100%igem technischen Background. Man kann auf Grund des Namensrechtes eine Umbenennung erbitten, mehr aber auch nicht. Man muss eine Seite nicht löschen, nur weil vielleicht der Name falsch ist.

Der erste richtige Schritt der Gemeinde Oberneukirchen wäre es wohl (gewesen), Interesse an der Domain oberneukirchen.de zu bekunden. Daraus ließe sich dann sicherlich die Forderung nach der Freigabe der Domain begründen, um sie anschließend selbst zu nutzen.

Auf die Namensänderung können sich die Blogger in Oberneukirchen schon einmal vorbereiten. An ihr kommen sie nicht vorbei, wenn die handelnden Personen es wirklich ernstmeinen.

Das Namensrecht ist ernstzunehmen.

Ansonsten fällt im ovb-Bericht auf, mit welcher Selbstverständlichkeit man seit drei Monaten alles, was auf „Hass, Hetze, üble Nachrede und sogar Verleumdung“ ausgelegt ist, der Polizei und der Staatsanwaltschaft übergibt. Aufwiegeln kommt auch vor (in der von Mayerhofer veröffentlichten Mailtapete). Es fehlt die interessante Info, was bei all diesen Meldungen an die Strafverfolgungsbehörden herausgekommen ist. Strafbefehle, Geldstrafen, Anklagen, Verurteilungen, Bewährungsstrafen, Unterlassungserklärungen, Sozialstunden? Wir wissen es nicht. Die verursachten indirekten Kosten werden wir leider auch nie erfahren. Die Ungerechtigkeit beim gerichtlichen Aufeinandertreffen zwischen Staat und Mensch ist die Tatsache, dass es beim Staat keinen Akteuer gibt, der auch nur einen Cent aus der eigenen Tasche bezahlen muss. Die beklagte Privatperson allerdings hat sofort Kosten, weil sie ohne Anwalt so gut wie hilflos ist.

Ich erinnere mich an die Berichterstattung über den Fall des Pollinger grünen Gemeinderatsmitgliedes Lena Koch. Sie hatte 2021 die Fluktuation in der Gemeinde Polling thematisiert und sich dafür ein Anwaltsschreiben eingehandelt. Schon die Begrifflichkeit „man könne die Fluktuation nicht mehr an zwei Händen abzählen“ genügte für das Vorgehen gegen sie. Denn es waren schließlich nur sechs Fälle. Ob die Sache im Sande verlaufen ist, man ahnt es, wir wissen es nicht.

Mayerhofer wurde auf der Webseite noch deutlicher und sprach von „Personalchaos“. Ui, da reagieren sie empfindlich, in der VG.

Mailtapete veröffentlicht

Ganz unempfindlich geht es aber in der veröffentlichten Mailtapete zwischen VG und Mayerhofer zu. Hier stimmt ganz offensichtlich das interne Verhältnis zwischen Leitenden Personen nicht. Mit dieser Mailtapete wird auch das große Dilemma deutlich. Niemals würde ich mich auf eine solche Mailtapete einlassen. Wenn die Oberneukirchner Bürgermeisterin diesen Mailinhalt über sich liest, müsste das zu schweren zwischenmenschlichen Verwerfungen führen.

Für die Analyse der Mailtapete genügt es, sich die Zeiten anzuschauen, wann die Mails geschrieben wurden. Eine Mail wird um 05.28 Uhr in der Früh verfasst. Die Antwort folgt um 6.28 Uhr. Sind das Zeiten, in denen man per Mail eine Konfrontation konstruktiv austrägt? Ich denke nicht.

Was erzähle ich der ganzen Welt gebetsmühlenartig über die goldene 24-Stunden-Regel? Sie lautet: Im emotionalen Zustand Hände weg von der Tastatur und 24 Stunden nicht kommunizieren.

In Mails darf man sich außerdem niemals abfällig über Dritte äußern. Das rächt sich immer. Die Grundregel lautet, dass ich jemandem, über den ich per Mail etwas schreibe, immer noch erhobenen Hauptes in die Augen schauen kann.

Stattdessen geht die Diskussion vom römischen Statthalter bis hin zu Pontius Pilatus.

Die Mutter der Kommunikation: Die goldene 24-Stunden-Regel

Wir reden über ein Paradebeispiel einer suboptimalen Kommunikation, bei der dann auch Rechtschreibung und Grammatik leiden, bis hin zu fehlgebildeten Sätzen. Ich hätte die Mailtapete überhaupt nicht veröffentlicht. In so einem Fall kann der Vorwurf der Verletzung von Persönlichkeitsrechten im Raum stehen.

Schlussbemerkung: Mir scheint in der Gegend Polling/Oberneukirchen das politische Tischtuch an mehreren Stellen zerrissen zu sein. Aber ich komme da gern einmal als Mediator vorbei und führe auch einen Kurs durch. Themen: Rhetorik und die hohe Kunst des Kommunizierens.


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