Montag, 08. Juli 2024. Wohnungsmarkt: Eigenbedarfskündigungen werden schwieriger.

Wieder hat ein Gericht die Rechte von Mietern gestärkt. Im vorliegenden Fall verwarf ein Berliner Gericht (wer sonst) die Eigenbedarfskündigung eines Vermieters. Begründung des Gerichts: Unzumutbare Härte für den Mieter.

Weil der Berliner Wohnungsbaumarkt so umkämpft und so knapp ist, könnte in der Bewertung des Urteils für eine unzumutbare Härte in der betroffenen Stadt schon das Existieren einer Mietpreisbremse genügen.

Die Spirale dreht sich somit nach unten. Wird Vermietern das Leben schwer gemacht, geht es mit dem Wohnungsmarkt weiter abwärts.

Wer ein wenig tiefer im Netz forscht, trifft auf eine üble Masche, die darin besteht, dass Mieter – unterstützt von – mahnt es – einer Armee spezialisierter Anwälte Abstandszahlungen von Vermietern verlangen. Andernfalls könnten die Vermieter ja sehr gern den Gerichtsweg einschlagen. Das könnte dann so zwei bis drei Jahre dauern. Ob der Vermieter sich denn wirklich darauf einlassen wolle.

Man kann sich die Bewertung eines mutigen Urteils des Frankfurter OLG anschauen, um einen Eindruck zu bekommen, wie das abläuft. Im vorliegenden Fall war der Beklagte tatsächlich ein Anwalt, der für eine Mieterin ein Schreiben verfasst hatte, das das Gericht als Erpressung wertete. Der Anwalt wurde verurteilt.

Fazit: Ich fahre lieber fünfmal im Jahr in den Urlaub, anstatt eine Immobilie zu kaufen, sie zu vermieten, um mir dann frustriert und völlig entrechtet von Mietern samt deren Anwälten auf der Nase herumtanzen zu lassen.

Der deutsche Wohnungsmarkt ist völlig kaputt. Es verdienen daran: Dreiste Mieter und deren Anwälte.


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