Ausländische Arbeitnehmer, die in Deutschland arbeiten möchten, sollen steuerlich begünstigt werden. Über drei Jahre sollen 30%, 20% und 10% des Bruttoeinkommens lohnsteuerfrei gestellt werden.
Man könnte jetzt meinen, dass ein solches Inländerdiskriminierungs-Gesetz wirkungslos verpuffen wird, weil es vernunftbegabte Fachkräfte im Moment überall hinzieht, nur nicht nach Deutschland. Man könnte somit auf die Idee kommen, zu konstatieren, dass es wenig bis gar keinen Sinn hat, diese Steuerungerechtigkeit, die das Bundesverfassungsgericht nach Lage der Dinge sowieso einkassieren wird, überhaupt zu betrachten. Ich tendiere allerdings zur Vorsicht. Erstens nimmt sich das BVG Zeit bis zu einem Urteil. Und zweitens sind immer, wo ein Gesetz ist, zwangsläufig auch Gesetzeslücken. Dem Missbrauch könnte Tür und Tor geöffnet sein.
Stellen wir uns vor, das Gesetz bestünde bereits. Stellen wir uns weiterhin einen ausländischen Arbeitnehmer vor, der bisher schon hier in Deutschland gearbeitet hat. Wie jedes Jahr wird er auch in diesem Sommer seinen vierwöchigen Urlaub in seinem Heimatland verbringen. Der Unterschied wird aber darin bestehen, dass er in diesem Jahr bei seinem Chef nicht etwa seinen Urlaub beantragt, sondern kurzerhand kündigt. Der Arbeitgeber wird aus allen Wolken fallen, jedoch hat der Noch-Beschäftigte einen Vorschlag.
Win-Win-Situation für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Nach seinem Aufenthalt in der Heimat kommt der kurzzeitig Arbeitslose wieder nach Deutschland und lässt sich beim gleichen Arbeitgeber einen neuen Arbeitsvertrag geben. Die win-win-Situation besteht darin, dass der Arbeitnehmer freiwillig auf 10% seines Bruttogehaltes verzichtet, während im ersten Jahr 30% des Lohnes steuerfrei sein werden. Oder noch besser: Man holt den Taschenrechner heraus und berechnet exakt, wie man den Steuereffekt bandenmäßig gerecht auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer verteilt.
Somit gewinnen beide beteiligten Parteien. Verloren haben die Urdeutschen, für die ein solcher Schachzug nicht möglich ist. Verloren hat die Politik, deren Intention eine ganz andere war. Und der Fachkräftemangel bleibt, wie er ist. Geld wird verbrannt, ohne dass sich auch nur annähernd der gewünschte Effekt einstellt.
Womit wir beim Kobra-Effekt wären. Angeblich wollte ein britischer Gouverneur in Britisch-Indien einer Kobraplage Einhalt gebieten, in dem er ein Kopfgeld auf getötete Tiere aussetzte. Er übersah bei der Planung aber den Effekt des „Ausweichverhaltens“. Die Menschen gingen dazu über, die Tiere zu züchten, um sie dann zu töten. Das Kopfgeld wurde wieder aufgehoben. Jetzt kam es noch schlimmer. Die Züchter hatten für die Kobras keine Verwendung mehr und entließen sie in die Freiheit. Mit der „staatlichen“ Maßnahme hatte man die Plage nicht nur nicht verkleinert. Sie verschlimmbesserte sich.
Der Kobra-Effekt
Genau dieser Effekt lässt sich in unserem Sozialstaat beobachten. Der Staat pumpt Geld bis zur Besinnungslosigkeit in Wirtschaft und Gesellschaft. Nur bleiben die positiven Effekte zu Gunsten von Mitnahmeeffekten konstant aus.
Leider ist es aber in der realen Wirtschaft so wie in jeder Gastwirtschaft. Die Zeche muss bezahlt werden. Es ist abgrundtief böse, dieses Problem den nächsten Generationen zu überlassen.
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