https://www.arbeitsagentur.de/datei/weisung-202308004_ba045165.pdf
Letztes Jahr gab es in Deutschland knapp 73.500 nicht besetzbare Ausbildungsplätze. Dieser Zahl standen 26.381 junge Menschen ohne gefundenen Ausbildungsplatz gegenüber. Dieser krasse Widerspruch hält unsere Ampelregierung nicht davon ab, eine gesetzliche Ausbildungsgarantie zu erfinden. Die geht natürlich an der Realität weit vorbei und zeigt lediglich, wie realitätsfern die Ampel agiert. Wer sich zudem die obige „Weisung“ anschaut, bekommt einen Eindruck davon, wie stark der Amtsschimmel wiehert. Man erklärt darin nicht etwa, wie man diese Garantie praktisch umsetzen möchte, sondern vielmehr, welche bürokratischen Hürden man einzuziehen gedenkt. Die Hürden für junge Menschen, die einen Ausbildungsplatz suchen, werden dabei kaum bis gar nicht betrachtet. Die Weisung erklärt nur, wie stark sich die Behörden mit sich selbst beschäftigen.
Beispiele von Begrifflichkeiten, die das ganze Ausmaß offenlegen:
- außerbetriebliche Berufsausbildung als Rechtsanspruch
- unterversorgte Regionen
- erheblich unterversorgte Regionen
- Identifizierung dieser Regionen unter Einbeziehung der Sozialpartner
- Förderberechtigung für Menschen, die hinreichende Bewerbungsbemühungen nachgewiesen haben
- Berufsberatung als Voraussetzung
- Öffnung der BaE für Marktbenachteiligte
- Einkaufsprozess an BsE-Plätzen
- Bewerber-Stellen-Relation
- Letztförderentscheidung durch Jobcenter oder AA (Arbeitsagenturen)
- begründetes Abweichen vom Indikator
- Eröffnung von Ermessensspielraum von Grenz- und Einzelfällen
- AA als aktiver Akteur des örtlichen Arbeitsmarktes
- Berücksichtigung des gewichteten Pendlersaldos
- rechtskreisübergreifende Betrachtung
- Indikatoren als ermessenslenkende Maßstäbe
- Planungs- und Bestellprozess im Rahmen des Vergabeverfahrens
- differenzierten Bewertung der Disparitäten und Handlungsbedarfe im lokalen Ausbildungsmarkt
- Noch-suchende-unbesetzte-Stellen-Relation
- Aspekte berufsfachlicher und qualifikatorischer Missmatches
Wer noch Zweifel daran hat, dass hier der Amtsschimmel erheblich wiehert, den sollten die verwendeten Begrifflichkeiten final überzeugen.
Eine Suche nach den Kosten ergab für diese Maßnahme 1,44 bis 1,5 Milliarden Euro pro Jahr. Umgerechnet auf jeden jungen Menschen, der die Ausbildungsgarantie in Anspruch nimmt, sollen das 72.000 Euro sein. Wir sprechen von Geld, das der Steuerzahler aufbringen muss, weil zu Hause irgendetwas nicht geklappt hat, mit der Erziehung. Dass die Eltern hier finanziell zu beteiligen sind, hält der Gesetzgeber selbstverständlich für ausgeschlossen. Denn das würde sozialistischen Prinzipien widersprechen.
In einer Zeit, wo auf jeden Ausbildungswilligen gleich drei Angebote kommen, dürfte klar sein, dass es sich um hinausgeschmissenes Geld handelt. Von den positiven Artikeln im Netz hat mich beim Durchschauen kein einziger überzeugt. Es ist unvermeidlich, dass man beim Googeln auf ein Impulspapier der Bertelsmannstiftung trifft. Hier ist Punkt 4 von Interesse. Könnte eine staatlich finanzierte Ausbildung die betriebliche Ausbildung verdrängen? Das Impulspapier sieht das nicht so. Die Begründung ist allerdings schwach. Wann immer staatliches Geld fließt, werden Firmen hellhörig.
Die Frankfurter Rundschau kommt zu einem wahnsinnig genialen Statement, Achtung: „Eine Mischung aus Einkommen und Bürgergeld ist laut der Ökonomen also die beste Lösung, um mehr netto vom brutto zu erhalten“. Bürgergeld abzukassieren, wird als beste Lösung bezeichnet? Na bravo.
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