Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat im Eilverfahren geurteilt und das Verbot des Compact-Magazins aus dem Juli 2024 teilweise aufgehoben. Die Sache ist vorläufig, aber dennoch eine echte Klatsche für die Innenministerin Faeser. Und es war voraussehbar. Ich musste mich gar nicht anstrengen, um das vorauszusagen. In solchen Fällen hole ich mir gewissermaßen die Meinung des alten Anwaltsfuchses Wolfgang Kubicki ein. Dessen Statement zu dem Fall war sonnenklar. Die Sache hat keinen Bestand. Ein Verbot auf Basis des Vereinsrechtes schien Kubicki ein wenig zu weit hergeholt.
Tatsächlich war das BVG nicht Kubickis Meinung. Das Vereinsrecht hätte es hergegeben. Das BVG führte stattdessen folgende Argumentation heran: Zweifel bestehen jedoch, ob angesichts der mit Blick auf die Meinungs- und Pressefreiheit in weiten Teilen nicht zu beanstandenden Beiträge in den Ausgaben des „COMPACT-Magazin für Souveränität“ die Art. 1 Abs. 1 GG verletzenden Passagen für die Ausrichtung der Vereinigung insgesamt derart prägend sind, dass das Verbot unter Verhältnismäßigkeitspunkten gerechtfertigt ist. Denn als mögliche mildere Mittel sind presse- und medienrechtliche Maßnahmen, Veranstaltungsverbote, orts- und veranstaltungsbezogene Äußerungsverbote sowie Einschränkungen und Verbote von Versammlungen in den Blick zu nehmen.
Compact-Beiträge sind in weiten Teilen nicht zu beanstanden. Zu dieser Schlussfolgerung reichte es im Innenministerium nicht? Das hatte ich ja schon festgestellt, dass es bis dato keine einzige Verurteilung des Magazins gab. Wie man allerdings bei einem Magazin „mildere Mittel“ wie Veranstaltungsverbote anwenden lassen möchte, ist mir schleierhaft.
Ich kenne das Magazin nicht. Scheinbar gibt es das als Papierausgabe am Kiosk. Ich habe aber gesehen, dass der Twitter-Account exakt seit 15. Juli nicht mehr bewirtschaftet war. Vermutlich war das Teil des Verbotes. Jetzt sind sie wieder da. Mit 49.000 Followern ist der Twitter-Auftritt jetzt nicht der große Bringer. Jeder bekannte Influencer hat hier mindestens 100.000 Follower. Aber ich werde die Zahl beobachten, die jetzt in die Höhe schnellen dürfte. Im Moment geht es im Sekundentakt um einen Follower nach oben.
Rauf und runter wird jetzt der Rücktritt von Faeser gefordert. Vor den Landtagswahlen wird aber nichts dergleichen geschehen. Ich habe Frau Faeser noch wegen einer anderen Sache im Blick. Ich sah heute ein kurzes Video, wo sie von einer „operativen Ebene“ sprach. Das weckt in mir ja nun mal ganz böse Erinnerungen. Da ist es nicht mehr weit bis zum „Operativen Vorgang“. Für mich hatte man 1985 den „OV Brücke“ aufgemacht. Toll, dass ich so etwas ähnliches jetzt – knapp 40 Jahre später – wieder lesen muss.
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