Im neuen thüringischen Landtag gingen die Wogen schon in der ersten Sitzung nach oben.
Solange kein Landtagspräsident gewählt ist, führt der älteste Abgeordnete als Alterspräsident durch die Sitzung. Weil Heinz-Jürgen Treutler von der AfD ist, konnte man die Probleme förmlich riechen. Denn ganz zuerst geht es in der konstituierenden Sitzung immer darum, den Landtagspräsidenten zu wählen. Der alte Mann (Treutler) fühlte sich in dieser feindlichen Atmosphäre sichtlich unwohl und wollte sich zügig in seine Abgeordnetenbank verziehen.
Das Procedere ist eigentlich ganz easy. Die stärkste Partei hat das Vorschlagsrecht, benennt einen Kandidaten, der dann auch gewählt wird. Es war nie anders – im thüringischen Landtag. Und es hätte auch heute entsprechend dieser demokratischen Gepflogenheiten so sein können.
Geschäftsordnung soll ausgehebelt werden.
Weil aber die AfD stärkste Partei ist, hatten sich die Altparteien etwas Besonderes ausgedacht, um einen AFD-Landtagspräsidenten zu verhindern. Sie schlugen vor, doch erst einmal über einen Geschäftsordnungsantrag abzustimmen. Der hatte das Ziel, der zweitstärksten Partei das Recht einzuräumen, einen Kandidaten vorzuschlagen. Darüber freute sich die AfD ungemein und der Alterspräsident noch viel mehr. Letzerer lehnte das Ansinnen mit einer einfachen, aber nicht ganz unlogischen, Begründung ab: Über Anträge könne erst entschieden werden, wenn es einen ordentlich gewählten Landtagspräsidenten gibt. Und so drehte man sich vier Stunden lang im Kreis.
Der parlamentarische Geschäftsführer der CDU, Andreas Bühl, wurde aggressiv. Er kritisierte den Alterspräsidenten mit den Worten, dass es Machtergreifung sei, was Treutler hier treibe. Er, Treutler, habe jetzt hier abzustimmen. Den Hass auf die AfD konnte man dem CDU-Mann in den Augen ablesen. Ich musste mich für unsere Schwesterpartei in gewisser Weise fremdschämen.
Die AfD sah sich in ihrer Meinung bestätigt, dass den Altparteien jede Möglichkeit recht ist, der AfD ihre Rechte als stärkste Partei abzuerkennen. Die Wirkung in Thüringen und über Thüringen hinaus dürfte jetzt schon verheerend sein.
Jetzt muss das thüringische Landesverfassungsgericht entscheiden, inwieweit die Altparteien die Geschäftsordnung – und damit demokratische Prinzipien – tatsächlich aushebeln dürfen. Je nach Urteil wird die eine oder andere Seite vermutlich auch noch das Bundesverfassungsgericht anrufen. Das geht ja gut los. Und dann steht den armen Thüringern auch noch eine linke Regierung bestehend aus CDU, BSW und Linken bevor. Und in dieser Regierungskoalition will sich dann die CDU mit 23 Abgeordneten gegen eine Mehrheit aus Links-Links mit 27 Abgeordneten durchsetzen?
Die AfD freut sich über das kommende Chaos und arbeitet schon an der absoluten Mehrheit für die nächste Landtagswahl. Das Schmierentheater heute im Landtag hat in keiner Weise dazu beigetragen, sich dagegenzustemmen.
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