Donnerstag, 14. November 2024, Solizuschlag auf der Kippe.

1991 führte die damalige Bundesregierung unter Kanzler Scholz den Solidaritätszuschlag ein. Er sollte die finanziellen Lasten der Deutschen Einheit zu schultern. Ursprünglich sollte dieser Zuschlag nur für kurze Zeit gelten, doch wurde er mehrfach verlängert. Er blieb für Jahrzehnte ein Bestandteil des deutschen Steuersystems. Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 Prozent der Einkommen-, Kapitalertrag- und Körperschaftsteuer. Verwendungszweck: Aufbau der neuen Bundesländer. Im Jahr 2021 kam es zu einer teilweisen Abschaffung. Für 90% der Steuerzahler entfiel der Zuschlag. Lediglich die Top-Verdiener und Kapitalgesellschaften müssen ihn weiterhin entrichten. Derzeit gültige Freigrenzen:

  • Einzelveranlagung: Bis zu einer festgesetzten Einkommensteuer von 18.130 Euro fällt kein Solidaritätszuschlag an.
  • Zusammenveranlagung bei Ehepaaren: Hier verdoppelt sich die Freigrenze auf 36.260 Euro.

Damit kann nicht jeder sofort was anfangen. Ich denke, dass die Werte einem Bruttogehalt von etwa 90.000 bis 100.000 Euro entsprechen. Die Fortführung des Solidaritätszuschlages für eine kleine Gruppe der Steuerzahler hat jedoch Kontroversen ausgelöst. Insbesondere die FDP sieht darin eine Verfassungswidrigkeit. Der ursprüngliche Zweck – die Finanzierung des Aufbaus Ost – sei längst erfüllt. Damit habe die Steuer ihren legitimierenden Zweck verloren. Die FDP argumentiert, dass der Soli damit gegen das Grundgesetz verstoße, und hat daher eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht (BVG) eingereicht. Sie fordert eine vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlages für alle Steuerzahler.

Es geht um beträchtliche Summen.

Sollte das Bundesverfassungsgericht der FDP recht geben und den Solidaritätszuschlag für verfassungswidrig erklären, hätte das erhebliche finanzielle Auswirkungen. Der deutsche Staatshaushalt würde pro Jahr um rund 11 Milliarden Euro weniger Einnahmen erhalten. Diese Mittel waren bisher eine wichtige Finanzierungsquelle für verschiedene staatliche Ausgaben, die nun entweder durch Einsparungen, Steuererhöhungen in anderen Bereichen oder die Aufnahme zusätzlicher Schulden kompensiert werden müssten. Eine Entscheidung zugunsten der FDP würde also einerseits eine Entlastung der betroffenen Steuerzahler bedeuten, gleichzeitig aber den Druck auf den Bundeshaushalt erhöhen und mögliche Einsparmaßnahmen nach sich ziehen.

Wir warten nun auf die endgültige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Sie hat finanzielle, verteilungspolitische und verfassungsrechtliche Konsequenzen.

Die Argumentation von Bundeskanzler Scholz, das Weiterzahlen des Zuschlages durch Besserverdienende sei „nur fair“, wird vor dem BVG sicherlich keine Berücksichtigung finden. Am glücklichsten sind die Sozis halt, wenn man Geld von oben nach unten zu verteilen kann.

Wenn man überlegt, dass der Bundeshaushalt schon bis 2028 mit den Einnahmen geplant hat, dann stehen insgesamt möglicherweise bis zu 120 Milliarden Euro im Feuer. Ein Teil müsste zurückgezahlt werden. Macht aber nichts. Wenn sich eine kommende Regierung nur einmal eindringlich mit den 1,249 Billionen Euro beschäftigt, die unser Land für Soziales ausgibt, dann sehe ich enorme Geldreserven.

Der Vorwurf an die FDP, die liberale Partei würde mit ihrer Klage den Bundeshaushalt durcheinanderbringen, ist grundfalsch. Liberale und Verfassungsrechtler hatten die Gesetzesregelung für Top-Verdiener von Anfang an kritisiert und vor einem BVG-Urteil gewarnt. Aber gegen das Sozi-Gedankengut, man müsse das Geld nur richtig von oben nach unten verteilen, war damals in der Großen Koalition nichts zu machen. Was lernen wir aus dem Geschehen: Die SPD sollte in einer neuen Regierung keinen Platz mehr haben.

Mein Tipp: Das BVG wird den Solizuschlag rückwirkend kippen. Die Argumentationskette der FDP erscheint mir logisch Ich frage mich, warum sich das BVG überhaupt mehrere Monate dafür Zeit nehmen will. Für mich wäre der Fall klar.


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