Bürgernetzwerk

Mittwoch, 15. November 2023, Stadtratssitzung

Folgende Bürgeranträge vier Anträge hatteen wir für die Bürgerversammlung am kommenden Montag formuliert und am letzten Donnerstag eingereicht. Überraschenderweise wurden sie aber direkt auf die heutige Stadtratssitzung gesetzt.

TOP5.1Antrag zur Einrichtung einer sicheren Überquerungsmöglichkeit für Fußgänger in der Bahnhofstraße

Unser Text: Prüfung der Errichtung einer sicheren Überquerungsmöglichkeit für Fußgänger in der
Bahnhofstraße in Form eines Fußgängerüberweges (Zebrastreifen), einer Lichtsignalanlage
oder durch bauliche Einrichtungen in der Bahnhofstraße, vorzugsweise im Bereich der
Hausnummern 19 bis 23. Begründung: Täglich überqueren zahlreiche Personen wie Schüler, Pendler, oder auch Besucher des Kulturbahnhofs bei Veranstaltungen die Staatsstraße 2086. Hier fahren wochentags über 5000 Fahrzeuge täglich, eine Geschwindigkeitsbeschränkung liegt in diesem Bereich nicht vor. Es fand in diesem Bereich bereits ein beinahe tödlicher Unfall statt. Es soll dadurch die Sicherheit für Fußgänger erhöht werden.

Ergebnis: Wird geprüft

TOP5.2: Antrag zu Tempo30 in möglichst allen Straßen zwischen Bahnhofstraße und Birkenstraße in NSV

Unser Text: Es sollen die Möglichkeiten geprüft und umgesetzt werden, Tempo 30 in möglichst allen
Straßen zwischen Bahnhofstraße und Birkenstraße in Neumarkt-St. Veit zu erlassen: Sofern noch keine Begrenzung auf Tempo 30 besteht sind einzeln zu prüfen: Birkengasse, Dr.-Hauner-Straße, Peter-Hans-Straße, Einmayrstraße, Herbststraße, Sommerstraße, Am-Ackermann-Gütl, Herzog-Heinrich-Straße, Dornbergstraße, Frühlingstraße, Friedenstraße, Sommerstraße, Grandauerstraße. Weiterhin beantragen wir für folgende Straßen eine Einzelprüfung: Altöttinger Straße, Kellerstrasse, Bubingerstrasse
Außerdem sollen die Bürgerinnen und Bürger in Neumarkt- Sankt Veit über das Mitteilungsblatt befragt werden, wo weitere Wünsche für Tempo 30 an Straßen vorliegen. Diese Vorschläge sind ebenfalls zu prüfen und umzusetzen. Begründung: Teilweise befinden sich Straßen im Mischgebiet von Wohnen und Gewerbe, dennoch scheint die Möglichkeit von Tempo 30, wie in der Johannestrasse vor dem Rathaus sichtbar, gegeben zu sein. Durch Tempo 30 erhöht sich die Wohnqualität. Die Lärmbelästigung wird deutlich gesenkt. Gleichzeitig werden die Auto-Mobilität und der Einfluss auf das Vorankommen nicht übermäßig eingeschränkt (0 bis 4 Sekunden je 100 Meter). Tempo 30 hat dagegen enorme Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit. Es gibt tendenziell weniger Unfälle mit weniger schwerwiegenden Folgen. Denn Unfallschwere und Unfallzahl nähmen schon wegen der physikalischen Zusammenhänge grundsätzlich mit steigenden Geschwindigkeiten zu.

Ergebnis: Wird geprüft

TOP5.3: Antrag, künftige Anträge der Fraktionen, Beschlussvorlagen bereits vor und Protokolle der Sitzungen zeitnah nach den Sitzungen aller Gremien online gestellt werden

Unser Text: Zur Erhöhung der Transparenz sollen zukünftig Anträge der Fraktionen, Beschlussvorlagen bereits vor und Protokolle der Sitzungen zeitnah nach den Sitzungen aller Gremien (Stadtrat, Finanzausschuss und Bauausschuss) online gestellt werden. Zusätzlich zu den Informationen auf der Gemeinde-Webseite soll an anderer Stelle ein externes, noch umfangreicheres Rats- und Bürgerinformationssystem von der Gemeinde gepflegt werden, wo Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben nach Vorlagen, Sitzungen, Niederschriften und Beschlüssen recherchieren zu können. Begründung: Hierdurch wird interessierten Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit gegeben, sich aktiv zu informieren. Zudem wird die Arbeit der Stadtverwaltung und der Stadträte sichtbar und transparent gestaltet. Das stärkt das Vertrauen in die Behörde und in unsere Repräsentanten. Diese Daten werden selbstverständlich wie der bayerische Landesdatenschutzbeauftragte des Innenministeriums angibt, mit dem Mindestinhalt des Art.54 Abs. 1 GO veröffentlicht, damit es zu keiner Datenschutzverletzung kommen kann. In unten genannte Städten ist dies bereits etabliert:

Stadt Landshut: https://ris.landshut.de/buergerinfo/si0057.php?__ksinr=2083&toselect=47843

Stadt Schwetzingen: https://ratsinfo.schwetzingen.de/bi/si0057.php?__ksinr=861

Stadt Ettlingen https://ettlingen-sitzungsdienst.komm.one/bi/si0057.asp?__ksinr=553

Stadt Unterhaching: https://www.unterhaching.de/gemeinderat
https://unterhaching.more-rubin1.de/meeting.php?id=ni_2023-BUA-232

Sindelfingen: https://sindelfingen.ratsinfomanagement.net/diverses/downloads/2

Bad Feilnbach: https://bad-feilnbach.ris-portal.de/aktuelles-aus-dem-gemeinderat

Ergebnis: Es wird zumindest geprüft, ob Niederschriften veröffentlicht werden.

TOP5.4: Antrag zur Finanzierung und Installation von abschließbaren Fahrradboxen am Bahnhof

Das Bürgernetzwerk stellt den Antrag, dass sich der Stadtrat in einer seiner nächsten Sitzungen
mit dem Thema der Finanzierung und Installation von abschließbaren Fahrradboxen am
Bahnhof beschäftigt. Begründung: Das Bürgernetzwerk sieht die Notwendigkeit, Bahnnutzern eine Möglichkeit zu geben, ihre Fahrräder besser zu sichern. Auf Grund der Diebstahlswahrscheinlichkeit werden am Bahnhof eher keine hochwertigen Fahrräder abgestellt. Neumarkter, die hochwertige
Fahrräder bzw. Elektrofahrräder besitzen, nutzen ihre Fahrräder nicht und fahren stattdessen
mit ihren PKWs zum Bahnhof. Das gilt insbesondere für Menschen, die nicht direkt in
Neumarkt wohnen. Sie würden die etwas längeren Strecken sicherlich gern und verstärkt mit
ihren Elektrorädern zurücklegen, tun das aber nicht und neben stattdessen den PKW. Im Sinne
der angestrebten Mobilitäts- bzw. Verkehrswende sollten die Neumarkter dafür begeistert werden, stärker auf das Fahrrad zu setzen. Es geht auch nicht ausschließlich um Nutzer der Bahn. Es handelt sich auch um ein Angebot an auswärtige Personen, die ihren Arbeitsplatz in Neumarkt-Sankt Veit haben, gerne mit dem Fahrrad kommen würden, aber dafür einen geschützten Platz benötigen. Abschließbare und damit sichere Fahrradboxen können hier helfen. Dabei verlässt sich der Nutzer nicht nur auf die verschlossene Tür, sondern kann sein Fahrrad auch innerhalb der Box noch einmal mit einem Fahrradschloss sichern, sodass jedes Fahrrad zweimal gesichert ist. Der Wert von Fahrrädern kann sehr leicht einen mittleren vierstelligen Betrag ausmachen, sodass sich die Besitzer eine höchstmögliche Sicherheit wünschen. Kosten: In Sachen Investitionskosten kann sich Neumarkt an dem laufenden Fahrradboxenprojekt in Töging orientieren. Laut OVB-Bericht vom August 2023 kostet die Erstellung von 12 Boxen etwa 40.000 Euro, bei möglichen Zuschüssen von 18.000 Euro. Die Kosten für einen Wartungsvertrag für das Schließ- und das Bezahlsystem sind zu betrachten. Positive wie negative Erfahrungswerte bei der Projektumsetzung in Töging sind in das Konzept mit einzubeziehen. Örtlichkeit: Als Aufstellort kann z.B. der Bereich neben den existierenden Fahrradständern in Betracht gezogen werden. Lademöglichkeiten in den Boxen für Elektrofahrräder sollten mit vorgesehen werden. Die Parkplätze für Schwerbehinderte sind entsprechend zu versetzen. Die insgesamt verringerte Anzahl an Parkplätzen wird als verkraftbar angesehen. Die bestehende Unterstellmöglichkeit für die Fahrräder bleibt von dem Projekt unberührt. Nutzung per Smartphone-App, Gebühren: Durch ein Bezahlsystem per Mobiltelefon-App (Staffelpreise pro Tag 2,50 Euro, pro Woche 7,00 Euro, pro Monat 20,00 Euro, pro Jahr 140,00€) geht Töging von einer Refinanzierung des Systems nach fünf Jahren aus. Als Bezahlsystem bietet sich zum Beispiel das Kienzler System an, welches auch vom AFDC empfohlen wird. Präsentationsvideo: https://www.bikeandridebox.de/. Mit der App lassen sich die Boxen im Voraus buchen, sodass man sich darauf verlassen kann, dass die Box zur Verfügung steht, wenn man mit dem Fahrrad am Bahnhof eintrifft.

Ergebnis: Abgelehnt

Folgende Anträge haben wir außerdem am Montag dieser Woche eingereicht. Diese müssen – nach unserer Rechtsauffassung – in der Bürgerversammlung vorgetragen und abgestimmt werden:

Prüfung des Verkaufs von stadteigenen, ungenutzten Gebäuden

Auf Grund der angespannten finanziellen Situation möge der Stadtrat den Verkauf ungenutzter Gebäude prüfen.

Wasserversorgung

Das Bürgernetzwerk stellt den Antrag, die Hintergründe der mikrobiologischen Auffälligkeiten des Trinkwasserbrunnens IV in der ersten Jahreshälfte des Jahres 2023 zu veröffentlichen. In den Frühlingsmonaten wurden immer wieder große Wassermengen aus dem Trinkwasserbrunnen IV im Grüngürtel der Stadt Neumarkt-Sankt Veit abgelassen. Eine Anfrage beim Landratsamt ergab, dass der Brunnen IV vom Netz genommen wurde, weil die Untersuchungswerte nach der Trinkwasserversorgung im Bereich der Mikrobiologie auffällig waren. Auf eine genauere Nachfrage im Rathaus zu den Hintergründen wurde geantwortet, dass es sich um betriebsinterne Abläufe handele, zu denen man leider keine weitere Auskunft geben könne. Das Bürgernetzwerk stellt den Antrag, dass der Stadtrat die Verwaltung der Stadt Neumarkt-Sankt Veit ermächtigt, den seit dem 04. Juli 2023 per Mail im Baumt vorliegenden Fragenkatalog zu beantworten und diese Antworten zu veröffentlichen. Sauberes Trinkwasser ist ein hohes Gut. Das Bürgernetzwerk ist der Ansicht, dass die Neumarkter Bevölkerung über Störungen im Trinkwassersystem, die ein potenzielles Gesundheitsproblem darstellen können, rückhaltlos und proaktiv zu informieren ist.

01.08.2023, Zebrastreifen auf dem Stadtplatz

Im Zuge der Stadtplatzsanierung wurde der Zebrastreifen auf unserem Stadtplatz abgeschafft. Immerhin erinnert noch ein schwarz-schwarzes Muster an die Überquerungshilfe. Wir sind der Meinung, dass die Entscheidung falsch war und werden die Diskussion darüber neu starten. Die Sinnhaftigkeit des Zebrastreifens ergibt sich aus zwei Verkehrszählungen:

Verkehrszählung 1, Donnerstag, 06.03.2020, 9.00 bis 10.00:

  • Fahrzeugaufkommen:  458
  • Fußgängerquerungen:  102

Verkehrszählung 2, Freitag, 28.07.2023, 9.00 bis 10.00:

  • Fahrzeugaufkommen: 350
  • Fußgängerquerungen: 223

Das erste Ziel ist es, per ausgelegten Unterschriftslisten zu erfahren, wie die Neumarkter Menschen darüber denken. Die Unterschriftslisten sind bereits so gestaltet, dass sie die Basis für ein Bürgerbegehren sind. Sehen wir eine positive Resonanz, werden wir die nächsten Schritte planen.

Natürlich gibt es – wie in Deutschland üblich – jede Menge rechtliche Voraussetzungen, die wir nachfolgend näher beleuchten:

Fußgängerüberwege dürfen nur innerhalb geschlossener Ortschaften und nicht auf Straßen angelegt werden, auf denen schneller als 50 km/h gefahren werden darf.

Erfüllt

Die Anlage von Fußgängerüberwegen kommt in der Regel nur in Frage, wenn auf beiden Straßenseiten Gehwege vorhanden sind. (Definition Gehwege: beidseits der Straße, parallel zur Fahrbahn, baulich abgegrenzt)

Erfüllt (bauliche Abgrenzung durch anderen Bodenbelag auch ohne Bordstein gegeben)

Fußgängerüberwege dürfen nur angelegt werden, wenn nicht mehr als ein Fahrstreifen je Richtung überquert werden muss.

Erfüllt

Fußgängerüberwege müssen ausreichend weit voneinander entfernt sein; das gilt nicht, wenn ausnahmsweise zwei Überwege hintereinander an einer Kreuzung oder Einmündung liegen.

Erfüllt (kein weiterer Fußgängerüberweg vorhanden)

Im Zuge von Grünen Wellen, in der Nähe von Lichtzeichenanlagen oder über gekennzeichnete Sonderfahrstreifen nach Zeichen 245 dürfen Fußgängerüberwege nicht angelegt werden.

Erfüllt

In der Regel sollen Fußgängerüberwege zum Schutz der Fußgänger auch über Radwege hinweg angelegt werden.

Erfüllt

Fußgängerüberwege sollten in der Regel nur angelegt werden, wenn es erforderlich ist, dem Fußgänger Vorrang zu geben, weil er sonst nicht sicher über die Straße kommt. Dies ist jedoch nur dann der Fall, wenn es die Fahrzeugstärke zulässt und es das Fußgängeraufkommen nötig macht.

Erfüllt nach der Richtlinie für Fußgängerüberwege (R-FGÜ), siehe die Ergebnisse unserer Verkehrszählungen.

Tabelle 2: Einsatzbereiche für FGÜ

Kfz/h Fg/h0-200200-300300-450450-600600-750über
750
0-50      
50-100  FGÜ
möglich
FGÜ
möglich
FGÜ
empfohlen
FGÜ
möglich
 
100-150  FGÜ
möglich
FGÜ
empfohlen
FGÜ
empfohlen
  
über
150
 FGÜ
möglich
    

Die Anlage eines FGÜ setzt dessen frühzeitige Erkennbarkeit für den Fahrzeugführer und eine ausreichende Sichtbeziehung zwischen Fußgänger und Fahrzeugführer voraus. Wo haltende Fahrzeuge, Bäume und andere Hindernisse am Straßenrand die Sichtweite einschränken, ist die Sicht z. B. durch in die Fahrbahn vorgezogene Aufstellflächen (Gehwegverbreiterungen) für und auf die Fußgänger sicher zu stellen. Für die Erkennbarkeit und die Sicht sind vor dem FGÜ im Zuge der Straße folgende Mindestentfernungen nach Tabelle 1 nachzuweisen:

 Kfz-Geschwindigkeit (Vzul)
 50 km/h30 km/h
Erkennbarkeit von FGÜ100 m50 m
Sichtweite von und auf Warteflächen50 m30 m

Die Tatsache, dass die R-FGÜ hier den rechtlichen Rahmen für den Fall der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von Tempo 30 beschreibt, zeigt, dass ein Zebrastreifen bei dieser Geschwindigkeit rechtlich zulässig ist. Die Sichtweite kann auf dem Stadtplatz von Neumarkt-St. Veit sehr leicht erreicht werden. Hierfür müssten lediglich die Parkplätze etwas vom Straßenrand zurückversetzt werden. Die aktuelle Markierung der Parkplätze stößt derzeit auf vielseitige Kritik, weshalb hier wahrscheinlich sowieso Nachbesserungen zur besseren Sichtbarkeit nötig werden. Im Zuge einer solchen Maßnahme könnte die Parksituation im Falle der Anbringung des Zebrastreifens sehr leicht angepasst werden. Die mittleren Heranführungen von den Gehwegen zur Straße könnten in diesem Falle sinnvoll genutzt werden. Der Zebrastreifen sollte somit dorthin versetzt werden.

Das in Neumarkt vorgebrachte Argument, ein Zebrastreifen böte eine Scheinsicherheit, ist nicht nachvollziehbar. Allein in Berlin gibt es rund 1.000 Zebrastreifen, in München etwa 400. Mit dem Argument der Scheinsicherheit könnte man jede Ampel und jedes Verkehrsschild in Deutschland kritisch hinterfragen. Als Scheinsicherheit sehen wir eher die Heranführungen der Gehwege an die Straße.

Gerne können Sie uns Ihre Meinung unter netzwerk.nsv@gmail.com mitteilen.

11.07.2023, Petitionsausschuss in MünchenTempo-30-Regelung in NSV

Heute war im Petitionsausschuss des Bayerischen Landtages die entscheidende Sitzung angesetzt, um über unsere Petition bezüglich einer streckenbezogenen Tempo-30-Regelung abzustimmen. Also fuhr das Neumarkter Bürgernetzwerk in voller Mannschaftsstärke nach München ins Maximilianeum. Aus der erwarteten Abstimmung wurde nichts. Schon vor der Sitzung bekamen wir die Information, dass es nur zwei Optionen gibt. Abstimmung und damit vermutlich eine mehrheitliche Ablehnung, oder aber eine Rückstellung der Petition. Die Wahl zwischen Pest und Cholera fiel nach einer kurzen Abstimmung auf Cholera. Das bedeutet, dass die Petition in die neue Legislaturperiode des Bayerischen Landtages mitgenommen wird. Frühere Informationen besagten, dass das nicht möglich ist. Wir nahmen die Entwicklung der Dinge leicht irritiert zur Kenntnis. In der Sitzung wurde der Punkt dann lediglich als „zurückgestellt“ im Protokoll vermerkt. Der Tagesordnungspunkt war innerhalb von drei Sekunden erledigt. Man hätte uns das auch in einer kurzen Mail vorab mitteilen können, was die Reise in die Landeshauptstadt überflüssig gemacht hätte.

Damit die Fahrt nicht zur völligen Schneiderfahrt wurde, entschieden wir, zwei Dinge zu tun:

Wir hörten uns die anderen Petitionen an. Keiner einzigen Petition wurde zugestimmt. Das höchste der Gefühle war ein Ortstermin. Vor diesem Hintergrund wirkt eine Rückstellung fast wie ein Teilerfolg. Es gibt die äußerst vage Vermutung/Hoffnung, dass sich Bundesgesetze in die gewünschte Richtung ändern könnten. Denn trotz unserer detaillierten Bewertung der rechtlichen Lage, die klar die rechtliche Machbarkeit aufzeigt, ja sogar eine Tempo-30-Regelung gebietet, ist die Gegenseite weiterhin überzeugt davon, dass es keine gesetzlichen Möglichkeiten für die Umsetzung gibt. Auch das deckungsgleiche Beispiel aus Vilsbiburg wird als Blaupause für die Entscheidung nicht gelten gelassen. Vor dem Kindergarten in der Frauensattlinger Straße verläuft eine Staatstraße, auf der es seit 2020 eine Tempo-30-Regelung gibt. Man kann das 1:1 mit der Hörberinger Straße in Neumarkt-Sankt Veit vergleichen, wobei die Sichtverhältnisse in Vilsbiburg sogar als besser gelten. Was in Vilsbiburg keine rechtliche Hürde darstellte, ist in Neumarkt-Sankt Veit ein rechtlich nicht umsetzbares Unterfangen?

Die zweite Sache war, dass es im Sitzungssaal nur eine sehr begrenzte Anzahl an Stühlen für Zuschauer gibt. Wir mussten warten, weil vor den Petitionen der Untersuchungsausschuss zur zweiten Münchner Stammstrecke seine Arbeit beendete. Das Zuschauerinteresse war entsprechend groß. Wir widmeten die Wartezeit um und hielten eine inoffizielle Jahreshauptversammlung des Bürgernetzwerkes ab… Einhelliger Tenor: Wir bleiben dran.

14.06.2023, Tempo 30 in der Hörberinger Straße: Juristischer Sachverhalt

230613-juristischer-sachverhalt-tempo-30-schule-nsvHerunterladen

Am 11. Juli 2023 findet vermutlich die entscheidende Petitionsausschusssitzung statt. Das Bürgernetzwerk hat deshalb die Situation fachjuristisch beurteilen lassen.

Wir erinnern uns: Am 10. Mai 2023 waren zwei Mitglieder des Petitionsausschusses in Neumarkt zum Ortstermin. Treffpunkt war die Schule. Wir vom Bürgernetzwerk sahen sehr gute Chancen, dass es ein positives Treffen wird. Was kann schon dagegensprechen, durch eine streckenbezogene Tempo-30-Regelung die Sicherheit für die Neumarkter Kinder zu erhöhen?

Inge Aures aus dem Bayerischen Landtag moderierte die Runde, die sich auf dem Innenhof der Schule zusammenfand, weit weg vom Brennpunkt Hörberinger Straße. Zunächst erläuterte Christian Guse den Standpunkt des Bürgernetzwerkes pro Tempo 30. Das Landratsamt brachte seine Position gegen Tempo 30 vor. Die Polizei erklärte ihren Standpunkt gegen Tempo 30. Geschwindigkeitsmessungen hätten nichts Außergewöhnliches zu Tage gefördert. Unfälle seien auch nicht bekannt. Der Bürgermeister schloss sich der Rechtsauffassung des Landratsamtes an. Alle Positionen waren bekannt.

Durch die Erklärungen zog sich das Hauptargument, dass es weder eine erhöhte noch eine einfache und eben keine qualifzierte Gefahrenlage gebe. Das sei aber eine Voraussetzung für die Anordnung von Tempo 30.

Eine Mama eines Grundschulkindes kam zu Wort, argumentierte pro Tempo 30 und berichtete über die täglichen Gefährdungen auf der Hörberinger Straße. Sie fand kein Gehör. Herr Eibl fragte sie nur, ob denn schon über Schullotsen nachgedacht wurde. Die Frage war etwas unlogisch, wenn es doch laut Polizei und LRA gar keine Gefahrenlage gibt.

Was von dem Treffen blieb, war das ungute Gefühl, dass es nichts gebracht hat.

05.04.2023 Tempo 30 in der Hörberinger Straße: Ortstermin verschoben

Die gestrige Absage des Ortstermins kam ein wenig überraschend. Wir sind aber gut vernetzt und konnten die Hintergründe schnell recherchieren. Heute, 24 Stunden später, wurde vom Petitionsausschuss ein neuer Termin festgelegt. Wer sich den BR-Beitrag anschaut, kann unseren Hinweis, dass es hier nicht um Politik bzw. Ideologie geht, deutlich vernehmen. Wir sind uns aber nicht ganz sicher, ob das alle so sehen.

https://www.ardmediathek.de/video/abendschau-der-sueden/dauer-aerger-um-tempo-30/br-fernsehen/Y3JpZDovL2JyLmRlL3ZpZGVvL2UwOWVjMjA4LThjMzUtNGNkYi05M2VmLWQ3NzMwM2QyN2QwOA

29.03.2023, Tempo 30 in der Hörberinger Straße: BR-Fernsehen in Neumarkt-Sankt Veit

Der Ortstermin des Bayerischen Landtages in Neumarkt-Sankt Veit wirft seine Schatten voraus. Gestern waren die Korrespondentinnen des Mühldorfer BR-Studios zu Besuch und trafen sich mit uns für Filmaufnahmen. Gespräche, Interviews und kurze Filmsequenzen wechselten sich ab. Wir sind überzeugter denn je, dass wir auf einem guten Weg sind. Alle, wirklich alle Argumente sprechen für die Einrichtung der streckenbezogenen Tempo-30-Regelung vor der Neumarkter Grund- und Mittelschule. Bei den Sendeterminen geht es hin und her. Neuester Stand:

  • Dienstag, 04. April 2023: BR-Fernsehen, Abendschau – der Süden, ab 17.30 Uhr
  • Dienstag, 04. April 2023: BR1-Radio, ab 12.05 Uhr

Wenn vor dem Rathaus in der Johannes-Straße…

…Tempo 30 möglich ist, dann spricht logisch nichts gegen die gleiche Regelung vor einer Schule – egal, ob das eine eine Staatsstraße und das andere eine Gemeindestraße ist.

28.02.2023, Tempo 30 auf der Hörberinger Straße: Petitionsausschuss hat getagt.

Der Ausschuss für Wohnen, Bau und Verkehr des Bayerischen Landtages behandelte heute in seiner 66. Sitzung unsere Petition für eine streckenbezogene Tempo-30-Regelung in der Hörberinger Straße. Inge Aures (SPD) informierte das 17- köpfige Gremium zunächst völlig neutral über alle Details und ließ auch sämtliche Stellungnahmen und Meinungen der beteiligten Behörden nicht aus. Diesen Ausführungen ließ sie ihre eigene Meinung folgen. Sie befürwortete die Petition. Andere Fraktionen sprachen sich  nicht so ohne Weiteres für die Petition aus. Christian Guse meldete sich ebenfalls zu Wort. Er wies auf einen Umstand hin, der für die Bewertung der Petition sehr wichtig ist. Demnach sei es nicht entscheidend, wo sich der Hauptein- und Ausgang unserer Grund- und Mittelschule befinde. Das sei Theorie und ein lediglich formales und schwaches Hauptargument für die Gegner einer Tempo-30-Regelung. Entscheidend sei das Verhalten der Schüler, die zu einem großen Teil den Ausgang Richtung Hörberinger Straße nutzen würden. Zudem befänden sich alle Neubaugebiete, die in den letzten zehn Jahren in Neumarkt hinzukamen, auf der anderen Seite der Hörberinger Straße. Viele Kinder müssten somit nicht nur die Ampel nutzen, sondern vor allem auch die aus Sicht des Bürgernetzwerkes stark befahrene Hörberinger Straße entlanglaufen.

Wir waren als Bürgernetzwerk Neumarkt-Sankt Veit zu dritt im Maximilianeum anwesend und hatten den Eindruck, dass diese Präsenz auch sehr wichtig war.

Am Ende sprach man sich einstimmig dafür aus, einen Lokaltermin durchzuführen. Wann dieser Termin stattfindet, ist noch offen. Wir sehen das Ergebnis als großen Teilerfolg und freuen uns auf diesen Termin. Der Lokaltermin wird auch dazu dienen, den Lokalpolitikern eine Meinung zu entlocken, die sich bisher zu dem Thema nicht positioniert haben.

08.12.2022, Tempo 30 auf der Hörberinger StraßePetition ist verschickt.

Nachdem auf lokaler Ebene in dieser Angelegenheit kein Weiterkommen war, hatten wir auf unserer Facebook-Seite nachgefragt, ob wir uns weiterhin für die Einrichtung einer Tempo30-Regelung einsetzen oder unsere Bemühungen aufgeben sollen. Die Bilanz der Umfrage war eindeutig. Von 37 Stimmen sprachen sich 31 dafür aus, dass wir uns weiter für ein streckenbezogenes Tempolimit einsetzen. Wir haben jetzt den nächsten Schritt getan und die Petition eingereicht, die man sich im Wortlaut hier anschauen kann. Der Eingang der Petition wurde uns mit dem Aktenzeichen BV.0549.18 bestätigt.

221108-tempo-30-petitionHerunterladen

Der nächste Schritt ist somit getan. Wir glauben, dass uns die Bestimmungn der folgenden Bundesverordnung Recht geben:

160615-verordnung-332-16Herunterladen

Und hier noch ein Beispiel, dass man Aussagen wie „geht nicht“ nicht akzeptieren muss. Der Fall in Berg in Neumarkt in der Oberpfalz ist absolut vergleichbar. Mit Verweis auf diesen Fall denken wir, dass wir sehr gute Karten haben.

10.07.2022, Tempo 30 auf der Hörberinger Straße

Das Bürgernetzwerk Neumarkt-Sankt Veit fordert in der Hörberinger Straße eine Begrenzung der Geschwindigkeit auf 30km/h und hat dazu eine detaillierte Ausarbeitung als Basis für weitere Diskussionen angefertigt. Der ovb hat über die Initiative am 09.07.2022 berichtet, konnte naturgemäß aber nicht auf alle Details der Studie eingehen, weshalb die Veröffentlichung des gesamten Dokumentes hier geschieht. Das Dokument kann online angeschaut oder heruntergeladen werden.

220510-burgernetzwerk-auswertung-verkehrszahlung-horberinger-straseHerunterladen


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