Donnerstag, 05. April 2024, Politik: „Mann“ sticht in Wangen auf Vierjährige ein.

Was ich an Fällen wie diesen – über den die WeLT berichtet – nicht verstehe, ist die Befolgung des seltsamen Pressekodexes, dass nämlich die Herkunft des Täters nicht genannt wird, wenn sie nicht relevant für den Fall ist. Ich finde, dass in der heutigen Zeit die Herkunft eines Messerstechers immer relevant ist. Die WeLT sieht das auch so und spricht von einem aus Syrien stammenden Mann, der niederländischer Staatsbürger ist. Nun, welchen Pass der Mann hat, wird zunehmend unerheblicher. Offensichtlich verramscht nicht nur Deutschland seine Staatsbürgerschaft, sondern auch unser Nachbarland. Zurück zum Pressekodex. Die Richtlinie sagt folgendes:

Richtlinie 12.1 – Berichterstattung über Straftaten (gültig seit 22.03.2017)
In der Berichterstattung über Straftaten ist darauf zu achten, dass die Erwähnung der Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu ethnischen, religiösen oder anderen Minderheiten nicht zu einer diskriminierenden Verallgemeinerung individuellen Fehlverhaltens führt. Die Zugehörigkeit soll in der Regel nicht erwähnt werden, es sei denn, es besteht ein begründetes öffentliches Interesse. Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte.

Aus diesem Absatz leitet sich der Vorwurf des „betreuten Informierens“ ab, der sich gegen den Mainstream richtet. Was eine dskriminierende Verallgemeinerung ist, bestimmt das jeweilige Medium. Was ein begründetes öffentliches Interesse ist, bestimmt das jeweilige Medium. Was ein Vorurteil gegenüber Minderheiten schüren könnte – man ahnt es – bestimmt das jeweilige Medium. Oder die Polizei? Oder eine Behörde? Oder eine unsichtbare „Deutschland ist Bunt“-Macht?

Ich verstehe an der Pressemitteilung nicht, warum es von Relevanz ist, zu erwähnen, dass sich der Mann und die Vierjährige nicht kannten. Man hat auf eine Vierjährige nicht mit einem Messer einzustechen. Punkt. Aus. Fertig. Man hat in der Öffentlichkeit überhaupt kein Messer mit sich zu führen und im Supermarkt erst recht nicht. Was macht Deutschland für Syrer so gefährlich, dass sie der Meinung sind, Messer bei sich tragen zu müssen?

Psychatrie als Beruhigungspille

Von Relevanz wiederum finde ich, dass der Täter in ein psychiatrisches Krankenhaus gebracht worden sei. Wieso wird er nicht einfach in Untersuchungshaft genommen? Natürlich muss der Syrer psychisch krank sein, wenn er auf ein Kind einsticht. Ist nicht jeder Mensch, der einen anderen Menschen mit einer Stichwaffe versucht umzubringen, in irgendeiner Weise krank? Psychiatrie klingt so wie: Bedauerlicher Einzelfall.

Wo bleibt die Verurteilung der Tat?

Mich treibt um, dass der Mainstream lediglich nüchtern über den Tathergang berichtet. Die Bewertung dieses Wahnsinns wird wieder dem Netz überlassen. Das halte ich für falsch. Der Bürgermeister von Wangen zeigt sich bestürzt, verurteilt die Tat aber nicht. Wäre nicht folgender Satz geboten gewesen? „Ich verurteile die Tat auf das Schärfste und halte die Gefährdung unschuldiger Kinder durch syrische Messerstecher für den reinsten Wahnsinn, der aufhören muss.“

Sehr seltenes Delikt

Der Höhepunkt ist die Aussage der Polizeisprecherin, dass Delikte dieser Art sehr selten seien. Jetzt lässt sich der Begriff „selten“ natürlich dehnen wie Kaugummi. Die Anzahl der Messerattacken von Nichtdeutschen in Deutschland sind gefühlsmäßig nicht so selten. Der BR spricht von 10.917 Messerangriffen im Jahr 2021. Bei 300 Landkreisen in Deutschland sind das mehr als 36 Messerangriffe pro Landkreis pro Jahr. Drei Messerattacken in jedem Landkreis in jedem Monat. Scheinbar müssen wir uns daran gewöhnen. Liest man sich den BR-Bericht durch, ist völlig klar, wie alle Beteiligten um die statistische Frage nach der Herkunft der Täter herumlavieren. Man könne diese Daten nicht erheben und jene Taten nicht erheben. Für micht ist die Sache einfach. 10.917 Messerangriffe heißt vermutlich genausoviele Täter. Von jedem Täter gibt es ein Foto. Einmal alle Fotos von einer KI nach Deutsch und Nicht-Deutsch sortieren lassen, und schon hat man das Ergebnis.

Und während ich so vor mich hin schreibe, poppt durch pnp (Passauer Neue Presse) die nächste Nachricht auf. Ein 13-jähriger Bulgare hat in Dortmund einen 31-jährigen Obdachlosen erstochen. Wir sprechen auch hier natürlich von einem äußerst seltenen Delikt. Also kein Grund zur Sorge. Auch der Fall in Freudenberg, wo zwei Zwölfjährige ein gleichaltriges Mädchen erstachen, war äußerst selten.

Unmündige Täter werden nicht angeklagt, das gilt auch für Mörder

Wie kommt der Staat dem Gerechtigkeitsprinzip gegenüber der Familie der ermordeten Zwölfjährigen bzw. der Famile der Vierjährigen nach, die damit ihr ganzes Leben kämpfen muss? Gar nicht. Ich habe mir die Regelungen zum Hinterbliebenengeld angeschaut, aber nichts für die Fälle gefunden, in denen Täter strafunmündig sind. Dreizehnjährige können theoretisch ungesühnt Auftragsmorde begehen und sich – bei entsprechender Schulung – bei der Vernehmung auf ihr Aussageverweigerungsrecht berufen, damit die Hintermänner im Verborgenen bleiben? Der Wahnsinn geht weiter.

Der WDR möchte uns in diesem Artikel erklären, dass „ungesühnt“ nicht ganz stimmt. Wenn ich mir aber durchlese, welche Geschütze der Staat auffährt, dann weiß ich, dass die Behörden hier relativ orientierungslos sind. Die jugendlichen Täter kämen unter Umständen in eine Pflegefamilie. Diese Familie würde ich gern einmal sehen, die einen 13-jährigen Mörder aufnimmt. Ich könnte da nicht mehr so wirklich ruhig schlafen.




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