Mittwoch, 20. November 2024, Grundsteuerreform, ovb-Bericht: Hebesätze stehen fest.

Der Neumarkt-Sankt Veiter Finanzausschuss hat den von Kämmerer Menzel vorgeschlagenen neuen Hebesätzen zugestimmt. Der Hebesatz für die Grundsteuer A (Landwirtschaft) interessiert uns nur in soweit, als dass landwirtschaftliche Gebäude ab 01.01.25 der Grundsteuer B unterliegen. Vielleicht auch aus diesem Grund wird ausgeführt, dass die Einnahmen für die Grundsteuer A ein wenig sinken könnten. Es wird nicht erklärt, warum man diesem Umstand nicht mit einer moderaten Erhöhung des Hebesatzes begegnet. Lassen wir das dahingestellt.

Bei der Grundsteuer B (Hausbesitzer) rechne die Stadt mit 30% Widersprüchen. Den Widerspruch reicht man bei der Gemeinde ein. Wem oder was will man aber widersprechen? Sich selbst? Denn die Grundstücksdaten hat man selbst übermittelt. Der Rest sind einfache Formeln. Mit welcher Begründung der Steuerzahler den Tatsachen widersprechen will, erschließt sich mir nicht. Man müsste seinen eigenen gemeldeten Daten widersprechen.

Widerspruch gegen die selbst gemeldeten Daten?

Insofern kann man den Widersprüchen gelassen entgegensehen. Und von der Zahlungsfrist wird man sicherlich auch nicht befreit. Die erwarteten Widersprüche als Begründung für die Notwendigkeit eines Buffers heranzuziehen, ist wohl eher eine Argumentation, die man hinterfragen kann.

Tatsächlich senkt Neumarkt-Sankt Veit den Hebesatz nur um 10 Punkte von 380 auf 370%. Tatsächlich hätte ich einer stärkeren Senkung gerechnet. Der Kämmerer baut diesem Gedanken gleich vor. Man könnte in den nächsten Wochen sicherlich von Gemeinden hören, die den Hebesatz stärker senken.

Nicht ganz richtig. So lange müssen wir gar nicht warten. Justament heute informiert Aschau in der gleichen ovb-Ausgabe – nur ein paar Seiten eher – darüber, dass der Hebesatz von 250% auf 140% gesenkt wird. Was lernen wir? Schon der Ausgangswert ist 120% niedriger. Und nun senkt Aschau den Hebesatz um weitere 110%. Der Unterschied ist erheblich. Wiederum baut Kämmerer Menzel vor und macht geltend, dass Kommunen nicht miteinander vergleichbar sind. Das mag in der Tat so sein. Ein Beispiel für diese Nicht-Vergleichbarkeit hätte vielleicht ein paar Bedenken zerstreut. Bei mir bleiben sie, weshalb ich geschaut habe, was andere Städte tun. Tatsächlich sind viele Städte und Gemeinden noch in der Findungsphase. Es überrascht aber nicht, dass die großen bayerischen Städte ihre Entscheidungen bereits getroffen haben.

Was lernen wir aus dieser Tabelle in Bezug auf Neumarkt-Sankt Veit? Nichts. Bayern hat das Flächenmodell eingeführt, das die Grundstückswerte nicht (mehr) berücksichtigt. Daraus ergibt sich für die großen bayerischen Monopolen die Notwendigkeit, die Hebesätze stark zu erhöhen, um das daraus resultierende Minus wieder auszugleichen. Weil sich die Grundstückswerte von München nicht mit denen in Neumarkt-Sankt Veit vergleichen lassen, kann man die Veränderung der Hebesätze nicht miteinander vergleichen.

Wir sind somit erst schlauer, wenn der Grundsteuerbescheid im Briefkasten liegt. Ich hätte ihn sehr gern per Mail, doch werde ich das nicht mehr erleben.


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