Sonntag, 24. November 2024, GEZ-Gebühren: Der ÖRR klagt vor dem BVG.

Der obere Post soll erklären, wie verrückt das GEZ-System ist. Nach diesem Bildchen verbraucht der Öffentliche Rundfunk mit seinen rund 20.000 Vollzeitangestellten 8,4 Milliarden Euro und damit das gesamte BIP von drei afrikanischen Ländern. Umgedreht könnte man mit unseren GEZ-Gebühren doch 125 Millionen Menschen ernähren.

Das klingt populistisch und hat das Zeug dazu, die Leute gegen die GEZ-Gebühren aufzubringen. Die Zahlen gefallen mir aber nicht. Kongo mit 109 Millionen Menschen (nicht 102) soll gerade einmal ein Bruttosozialprodukt von drei Milliarden Dollar haben, nur wenig mehr als Togo mit 9 Millionen Einwohnern? Das glaube ich nicht, und das ist auch falsch. Kongo hat ein Bruttoinlandsprodukt von 67 Milliarden. Der Lerneffekt für mich ist, dass ich mir den Unterschied zwischen Bruttoinlands- und Bruttosozialprodukt angeschaut habe.

Tatsächlich konnte ich das Bruttosozialprodukt von Kongo im Netz nicht ermitteln. Insofern hoffe ich, dass die genannte Zahl entweder korrigiert wird, oder aber die Quelle genannt wird.

Kommen wir zu einer ernsthaften Betrachtung.

Der Schritt des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ÖRR), wegen der Rundfunkgebühren (GEZ) vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen, wirft ernste Fragen zur Legitimität und Ausrichtung dieser Institution auf. Mit einem Jahresbudget von über 8 Milliarden Euro gilt der ÖRR als eines der bestfinanzierten Mediensysteme der Welt. Dennoch fordert er weitere Beitragserhöhungen und argumentiert mit steigenden Kosten zur Erfüllung seines Programmauftrags.

Problematische Signalwirkung

Die Klage gegen eine Deckelung der Gebühren erzeugt ein fragwürdiges Bild in einer Zeit, in der viele Haushalte mit finanziellen Belastungen kämpfen. Der Eindruck entsteht, dass der ÖRR sich von seiner Rolle als „Bürgerinstitution“ entfernt und zunehmend bürokratische und ineffiziente Strukturen schützt. Der Vorwurf des Haltungsjournalismus‘ kommt noch hinzu. Die Berichterstattung zu Corona-Zeiten hallt noch negativ nach.

Intransparenz und Prioritäten

Die Mittelverwendung bleibt undurchsichtig. Intendantengehälter, die über 300.000 Euro pro Jahr liegen, und kostenintensive Unterhaltungsformate stehen im Kontrast zu einem System, das sich auf Bildungs- und Informationsaufgaben konzentrieren sollte. Dies schürt die Kritik, dass Beitragsgelder ineffizient eingesetzt werden.

Demokratie und Legitimität

Der Gang vor das Verfassungsgericht zeigt auch die Spannungen zwischen den Interessen der Rundfunkanstalten und der Bürger. Während der ÖRR demokratische Werte fördern soll, erscheint sein Vorgehen zunehmend abgehoben und elitär.

Fazit

Die Klage ist nicht nur eine rechtliche, sondern vor allem eine moralische Frage. Anstatt die Gebühren weiter zu erhöhen, sollte der ÖRR effizienter wirtschaften und seine Legitimität durch Transparenz und bürgernahe Inhalte stärken. Der Verfassungsgerichtshof muss daher mehr als nur über Finanzen entscheiden – es geht um die Zukunft eines öffentlich getragenen Mediensystems.

BVG-Entscheidung

Es steht zu erwarten, dass das BVG dem ÖRR recht gibt. Die unabhängige Sachverständigen-Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hat 58 Cent pro Monat als notwendige Erhöhung ausgerechnet. Die Länder dagegen haben bis heute keine Entscheidung herbeigeführt, sondern eine Reform beschlossen. Auch das BVG wird wissen, dass man in Deutschland nichts reformieren kann. Und wenn man etwas reformiert, dann hat man die Sache höchstens verschlimmbessert.

Die 58 Cent werden kommen, obwohl die Miosga-Sendung mit Robert Habeck von gerade eben keine journalistisches Glanzstück war. Dafür kann es keinen Aufschlag von 58 Cent geben. Es fehlten die tiefgehenden Fragen, mit dem Miosga dem Wirtschaftsminister hätte auf den Zahn fühlen müssen. Habecks Sprechblasen wiederum fand ich stets, äh, unverständlich. Ich wusste mit ihnen noch nie etwas anzufangen und weiß es bis heute nicht.

Wenn einer, der mit Mühe kaum, geklettert ist auf einen Baum, schon meint, daß er ein Vöglein wär, so irrt sich der. Wilhelm Busch


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